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    Mai 2008

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    in diesem Monat möchten wir Sie gern auf folgendes aktuelles Urteil aufmerksam machen:

    BAG erleichtert Diskriminierungsklagen

    Mit seiner Entscheidung vom 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - (http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2008&nr=12652&pos=0&anz=35, Nr.35/08) erleichtert das BAG Diskriminierungsklagen. Obwohl die Entscheidung zu § 611 a BGB erging, ist sie auf § 22 des AGG übertragbar, da sich am Gesetzeswortlaut hinsichtlich der Beweislastverteilung nicht viel geändert hat. Vielmehr verhält es sich so, dass die Motive zur EU-Richtlinie sogar ausdrücklich einen wirksamen Rechtsschutz fordern. Die Bundesrichter haben unabhängig davon angekündigt in einem sogenannten obiter dictum auch auf das AGG Bezug zu nehmen.

    Die sogenannte Sony-Entscheidung vom 24. April 2008 ist aber auch unter einem anderen Aspekt von Bedeutung. Erstmalig klagte nicht ein Bewerber, sondern es ging um eine Mitarbeiterin, die bei einer Beförderung benachteiligt wurde. Die Bedeutung des AGG bei Beförderungen wurde bislang völlig unterschätzt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Bernhard Steinkühler
    Rechtsanwalt

    brln-stkl 2012-02-05 wid-13 drtm-bns 2012-02-05